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Ministerin Drese warnt: Tagespflege in Mecklenburg-Vorpommern könnte deutlich teurer werden

Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese warnt vor steigenden Kosten in der Tagespflege. Grund ist das vom Bund geplante Pflegeneuordnungsgesetz, das Kürzungen beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege vorsieht. Nach Einschätzung der Ministerin könnten dadurch Eigenanteile für Familien steigen und Standorte schließen.

Das Bundeskabinett hat die erste Stufe der Pflegereform bereits beschlossen. Sie soll die Finanznot der Pflegeversicherung zunächst etwas lindern, muss aber noch Bundestag und Bundesrat passieren – Ministerin Drese fordert bereits jetzt Nachbesserungen.

Warum warnt Ministerin Drese vor höheren Kosten in der Tagespflege?

Der Entlastungsbetrag für Tagespflege liegt derzeit bei 131 Euro monatlich, wie der Bundesverband wir pflegen und der Verein Pflegende Angehörige mitteilen. Durch die geplanten Kürzungen beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege könnten Pflegehaushalte den Angaben zufolge bis zu 1.572 Euro im Jahr zusätzlich tragen müssen.

  • In Mecklenburg-Vorpommern leben rund 140.000 Pflegebedürftige.
  • 86 % von ihnen werden zu Hause versorgt.
  • Es gibt mehr als 220 Tagespflegen im Bundesland.
  • Diese bieten zusammen über 5.000 Plätze.

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in der Tagespflege tragen Familien bereits heute selbst, wie die Pflegeverbände betonen. Kommen höhere Eigenanteile hinzu, dürfte das die Nachfrage nach den Angeboten spürbar verändern.

Was bedeutet das Gesetz für Pflegebedürftige und Angehörige?

Nach Einschätzung von Ministerin Drese könnte das Gesetz die Auslastung der Tagespflegen sinken lassen, weil sich weniger Familien die höheren Eigenanteile leisten können. Damit drohten laut der Ministerin Standortschließungen, auch wenn das Land über ein dichtes Netz an Einrichtungen verfügt.

Pflegende Angehörige sind nach Angaben der Pflegeverbände auf die Tagespflege angewiesen, um selbst erwerbstätig bleiben zu können. Fällt diese Entlastung weg, befürchtet die Ministerin, dass mehr Menschen in die vollstationäre Pflege gedrängt werden – ein Schritt, der für Betroffene und Pflegeversicherung teurer wäre als die ambulante Versorgung.

Wie geht es mit dem Gesetzentwurf weiter?

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf in der vergangenen Woche beschlossen. Er muss nun noch den Bundestag und den Bundesrat durchlaufen, bevor er in Kraft treten kann. In diesem Verfahren könnten nach Angaben der Ministerin noch Änderungen vorgenommen werden – genau diese fordert sie auch ein.

Ob die von Ministerin Drese geforderten Nachbesserungen bei Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege noch Eingang in das Gesetz finden, entscheidet sich in den kommenden parlamentarischen Beratungen.

Darauf sollten Sie achten

  • Der aktuelle Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich kann sich durch das Gesetz verändern – ein Blick in den weiteren Gesetzgebungsprozess lohnt sich.
  • Familien, die Tagespflege nutzen, sollten mögliche Mehrkosten von bis zu 1.572 Euro im Jahr in ihre Planung einbeziehen.
  • Wer in Mecklenburg-Vorpommern eine Tagespflege sucht, kann sich bei den über 220 Einrichtungen und mehr als 5.000 Plätzen nach aktuellen Kapazitäten erkundigen.
  • Betroffene können die Beratung der Pflegekassen nutzen, um Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege optimal auszuschöpfen, solange die bisherigen Regeln gelten.

Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.

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