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Elektronische Patientenakten: 160 Millionen Dokumente ein Jahr nach der Pflicht

Nahaufnahme von Händen, die ein Tablet oder Smartphone mit einer unscharfen, markenfreien Gesundheits-App-Oberfläche in einem hellen Behandlungsraum bedienen; keine Gesichter, kein – Symbolbild, KI-erzeugt
Symbolbild, KI-erzeugt

Die elektronischen Patientenakten füllen sich: Seit der Einführung wurden fast 160 Millionen Dokumente hochgeladen, 91 % davon aus Arztpraxen. Wer eine Behandlung plant, etwa in der ästhetischen Medizin, bekommt damit erstmals eine durchgehende digitale Akte seiner Befunde.

  • Seit 1. Oktober 2025 müssen Praxen, Kliniken und Apotheken die Akte mit Befunden und Arztbriefen befüllen.
  • Mehr als 159.000 von 160.000 angeschlossenen Einrichtungen nutzen das System bereits aktiv.
  • Rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte haben eine Akte von ihrer Krankenkasse erhalten.
  • Technische Störungen und ein umständlicher Anmeldeprozess bremsen die Nutzung noch.

Was hinter dem Trend der elektronischen Patientenakte steckt

Das Bundesgesundheitsministerium bezeichnet die ePA als Kernelement der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Seit dem 1. Oktober 2025 sind alle Leistungserbringer verpflichtet, sie zu nutzen und mit gesetzlich festgelegten Daten zu befüllen, etwa Befunden und Arztbriefen. Laut Deutschem Ärzteblatt haben von 160.000 mit der Telematikinfrastruktur verbundenen Einrichtungen bereits mehr als 159.000 mit der Akte gearbeitet.

Wöchentlich kommen laut Bundesgesundheitsministerium drei Millionen neue Dokumente hinzu, zusätzlich werden mehr als 35 Millionen digital gespeicherte Medikamentenlisten pro Woche geöffnet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beziffert die Gesamtzahl der bisher hochgeladenen Dokumente auf fast 160 Millionen, davon 91 % aus Arztpraxen.

Für wen sich die elektronische Patientenakte eignet

Von den bundesweit 74,5 Millionen gesetzlich Versicherten verfügen mittlerweile rund 73 Millionen über eine von ihrer Krankenkasse eingerichtete Akte, es sei denn, sie haben dem aktiv widersprochen. Für Privatversicherte wurden bislang rund 386.000 Akten eingerichtet. Wer regelmäßig verschiedene Praxen aufsucht – etwa bei Vor- und Nachsorge rund um ästhetische Behandlungen – profitiert davon, dass Befunde an einer Stelle gebündelt vorliegen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung gibt an, dass von insgesamt 98.500 Arztpraxen mittlerweile 82.000 an das System angebunden sind; hinzu kommen 27.500 Zahnarztpraxen, 12.500 Apotheken sowie 1.300 Kliniken, die ebenfalls bereits damit arbeiten.

Ablauf und Dauer der Nutzung im Alltag

Patienten können laut Bundesgesundheitsministerium jederzeit einsehen und kontrollieren, wer Zugriff auf welche Daten in ihrer Akte hat. Auf eigenen Wunsch lassen sich zusätzliche Angaben einstellen, etwa elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Daten aus Disease-Management-Programmen, Pflegedaten sowie Hinweise zur Organspende und Patientenverfügung.

Durch die Verknüpfung mit dem E-Rezept entsteht demnach eine automatisiert erstellte digitale Medikamentenliste, die ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln erkennen soll. Wer eine Stellvertretung benennen möchte, kann die Verwaltung der Akte laut Ministerium an eine andere Person übertragen.

Risiken und Kosten der elektronischen Patientenakte

Trotz der hohen Beteiligung von Einrichtungen hat die Akte im Bewusstsein der Patientinnen und Patienten laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung noch unzureichend Verbreitung gefunden. Nur 5,4 Millionen Versicherte verfügen bislang über eine digitale Gesundheits-Identität für den aktiven eigenen Zugriff.

Als Hürde gilt demnach vor allem der Registrierungsprozess: Viele Menschen scheitern am Anmeldeverfahren, bevor sie die Akte überhaupt selbst einsehen können. Hinzu kommen laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung technische Störungen, die Praxen bei der laufenden Nutzung beeinträchtigen.

Die Daten selbst liegen laut Bundesgesundheitsministerium auf sicheren Servern in Deutschland und werden nach europäischen Datenschutzbestimmungen gespeichert. Kosten für Versicherte entstehen durch die Nutzung nicht, die Akte wird von den Krankenkassen bereitgestellt.

Darauf sollten Sie achten

  • Prüfen Sie, ob Ihre Krankenkasse bereits eine elektronische Patientenakte für Sie angelegt hat.
  • Richten Sie die digitale Gesundheits-Identität frühzeitig ein, um selbst Einsicht zu erhalten.
  • Kontrollieren Sie vor einer Behandlung, ob Befunde vollständig und aktuell hinterlegt sind.
  • Wenden Sie sich bei Weigerung einer Praxis an Ihre Krankenkasse oder die zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
  • Legen Sie bei Bedarf eine Stellvertretung für die Verwaltung Ihrer Akte fest.

Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.

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