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	<title>Hybrid-DRG Archive - Aesthetik.com</title>
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	<description>Magazin für Schönheit</description>
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		<title>Hybrid-DRG vor dem Ende: Was das für ambulante Operationen bedeutet</title>
		<link>https://aesthetik.com/ambulantisierung-im-rueckwaertsgang-hybrid-drg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lena Sommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Oct 2026 10:34:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Schönheitschirurgie]]></category>
		<category><![CDATA[Ambulantisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Hybrid-DRG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Koalition will die Hybrid-DRG zum Januar 2028 abschaffen – die Bundesärztekammer sieht darin einen Rückschlag für die Ambulantisierung in Deutschland.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://aesthetik.com/ambulantisierung-im-rueckwaertsgang-hybrid-drg/">Hybrid-DRG vor dem Ende: Was das für ambulante Operationen bedeutet</a> erschien zuerst auf <a href="https://aesthetik.com">Aesthetik.com</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Ambulantisierung</strong> medizinischer Eingriffe in Deutschland steht vor einem möglichen Rückschlag: Die Regierungskoalition plant mit einem Änderungsantrag zur Notfallreform die Abschaffung der sogenannten Hybrid-DRG zum Januar 2028. Die Bundesärztekammer kritisiert diesen Schritt als schwerwiegenden Fehler.</p>
<h2>Hybrid-DRG vor dem Aus</h2>
<p>Die Regierungskoalition hat insgesamt zwölf Änderungsanträge zur Notfallreform vorgelegt. Einer davon sieht vor, die Hybrid-DRG mit Wirkung vom Januar 2028 abzuschaffen. Vorgesehen ist dabei ein Übergang in zwei Schritten: Im Jahr 2027 sollen ambulant erbrachte Hybrid-DRG-Leistungen zunächst komplett über die regionale Euro-Gebührenordnung abgerechnet werden, bevor ab 2028 Kurzzeitfallpauschalen die Vergütung dieser Fälle im Krankenhaus übernehmen sollen.</p>
<h2>Kritik der Ärzteschaft</h2>
<p>Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt bezeichnet die abrupte Beendigung der Hybrid-DRGs für niedergelassene Ärzte als schwerwiegenden Fehler. Nach seiner Einschätzung sendet das Aus ein falsches Signal für die Ambulantisierung in Deutschland. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ sei parteiübergreifend eine zentrale Leitschnur der Gesundheitsweiterentwicklung gewesen, so Reinhardt. Die Hybrid-DRGs seien gerade entwickelt worden, um diesen Transformationsprozess in Gang zu bringen.</p>
<h2>Finanzielle Hintergründe</h2>
<p>Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) bezifferte die durch die Einführung der Hybrid-DRGs verursachten Kostensteigerungen für die Krankenkassen auf rund 360 Millionen Euro. Reinhardt warnt jedoch, dass kurzfristige Einsparungen der Koalition langfristig teuer für das Gesundheitssystem würden. Viele Praxen hätten sich in den vergangenen Jahren darauf vorbereitet, Patienten operative Eingriffe ohne Krankenhausaufenthalt zu ermöglichen. Mit dem Aus der Hybrid-DRGs drohten laut Reinhardt neue Fehlanreize, Eingriffe wieder stationär statt ambulant durchzuführen – obwohl viele dieser Eingriffe medizinisch ebenso sicher ambulant erbracht werden könnten.</p>
<h2>Finanzhilfen für Kliniken</h2>
<p>Parallel zur geplanten Abschaffung sieht der Änderungsantrag Finanzhilfen für Krankenhäuser vor. Nicht-universitären Kliniken stehen demnach jährlich 450 Millionen Euro als Rechnungszuschlag zur Verfügung, Universitätskliniken jährlich 100 Millionen Euro. Nicht-universitäre Kliniken dürfen pro voll- oder teilstationärem Fall einen Zuschlag von 27,30 Euro berechnen, Universitätskliniken einen höheren Zuschlag von 50 Euro. Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Hilfen dienen die aktuellen Fallzahlen des Statistischen Bundesamtes, nach denen sich das gesamte stationäre Fallvolumen in Deutschland auf gut 16,5 Millionen Fälle im Jahr beläuft – davon rund zwei Millionen an den Universitätskliniken.</p>
<h2>Weiterer Zeitplan</h2>
<p>Zu den Änderungsanträgen gehören zudem eine neue Prüfquote von einem Prozent für Kliniken mit hoher Rechnungsgenauigkeit, die Möglichkeit für Krankenkassen, Ausschreibungen bei Hilfsmitteln und Zytostatika durchzuführen, sowie eine zusätzliche Begrenzung des zulässigen Anstiegs der Verwaltungskosten pro Versichertem für 2027 um einen weiteren Prozentpunkt. Über die Änderungsanträge findet eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://aesthetik.com/ambulantisierung-im-rueckwaertsgang-hybrid-drg/">Hybrid-DRG vor dem Ende: Was das für ambulante Operationen bedeutet</a> erschien zuerst auf <a href="https://aesthetik.com">Aesthetik.com</a>.</p>
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